Aktuelles
Osteopathie - Erstattung
Osteopathie wird von vielen Krankenkassen bezuschusst. Sie können sich vor Ihrer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Informationen finden Sie im Internet unter: www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassenOsteopathie ist eine Privatleistung.
Eine Erstattung des Kostenträgers wird nicht gewährleistet. Alle nichtverordneten Therapien werden über die Heilpraktikergebührenverordnung abgerechnet.Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab - eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter reicht aus.
Unentschuldigte sowie zu spät abgesagte Termine werden in der privaten Vergütungshöhe abgerechnet.